Hausverwaltung mit Leidenschaft für Halle (Saale) und die Region

Verkauf Vermietung Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien

„Immobilien können weder verloren gehen oder gestohlen noch mitgerissen werden. Mit gesundem Menschenverstand gekauft, vollständig bezahlt und mit angemessener Sorgfalt verwaltet, handelt es sich um die sicherste Investition der Welt.“

Herzlich Willkommen bei der TP Hausverwaltung

Die TP Hausverwaltung betreut Miethäuser und Wohnungseigentümergemeinschaften im Bereich der Wohn- und Gewerbeimmobilien für Halle (Saale) und die umliegende Region.  Wir sind ein sachkundiges und engagiertes Team und verwalten einen größeren Bestand von diversen Liegenschaften im Raum Halle (Saale) von .
Wohn- und Gewerbeeinheiten. Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Referenzen in Halle.

Eigentümer finden mit uns einen zuverlässigen und modernen Partner für die umfassende Hausverwaltung. Durchgängige Telefonzeiten (Montag bis Freitag von 9.00 bis 18.00 Uhr, Freitag von 9.00 bis 14.00 Uhr), die schnelle Kommunikation per E-Mail und direktenTelefonkontakt sind nur einige Punkte die uns besonders machen.

 
 
Die TP Hausverwaltung ist Ihr sachkundiges- und regionales Immobilienunternehmen mit den Schwerpunkten Verkauf, Vermietung, Verwaltung von Wohn- und Gewerbeimmobilien aus Lieskau für Halle (Saale) und die umliegende Region. Wir verwalten und betreuen sowohl Liegenschaften, Mietshäuser, Gewerbeeinheiten, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und Bruchteilsgemeinschaften sonstige Immobilien für Halle (Saale), Saalekreis, Merseburg, Leipzig und den mitteldeutschen Raum. Auch überregionale Liegenschaften und Objekte sind unser Ziel, da wir unseren Focus überwiegend auf Wachstum, Expansion und Nachhaltigkeit gesetzt haben um für Sie optimal agieren zu können.

Wir sind ein sachkundiges und qualifiziertes Team von gebürtigen Hallensern mit Sitz in 06198 Lieskau bei Halle (Saale). Hier finden Sie einen Überblick zu unseren ReferenzenEigentümer und Kapitalanleger finden mit uns einen zuverlässigen, modernen, sowie innovativen Partner für die umfassende Hausverwaltung, als auch im Bereich Immobilienmakler und Immobilien relevanten Dienstleistungen. Kontaktfreundliche  Telefonzeiten, schnelle Kommunikation per E-Mail und unser direkter Kontakt zu Mieter und Eigentümer sind nur einige Punkte die uns besonders machen. 

Wenn Sie uns näher kennenlernen möchten, nehmen Sie unverbindlich Kontakt zu uns auf, fordern Sie hier ein kostenloses Angebot an.

Weitere Details zur TP Hausverwaltung erfahren Sie im Bereich „Über uns“ und in diesem Interview.

 
 

Unsere Immobilien Hauptdienstleistungen im Überblick

Wir verwalten und betreuen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) optimal und übernehmen alle so eine ganzheitliche Versorgung Ihres Gemeinschaftseigentums. 

Wir übernehmen die vollständige Verwaltung Ihres Sondereigentums (Mietverwaltung). Egal ob Wohnung, Liegenschaft oder Gewerbeeinheit.

Wir erstellen alle relevanten Neben- und Betriebskosten. Die Verbrauchswerte und werden digital erfasst und sorgen so für eine genaue Abrechnung für Sie oder Ihren Mieter.   

Wir erstellen speziell auf Ihre Immobilie zugeschnittene Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) und sorgen somit für eine fachgerechte Einschätzung.

Wir sorgen als sachkundige und zugelassene Makler  nach § 34c GewO für einen optimalen Verkauf Ihrer Immobilie. Geben Sie Ihre Immobilien in eine erfahrene Vermarktung.

Wir bieten alle Handwerklichen Gebäude Dienstleistungen aus einer Hand an und übernehmen zusätzlich kleinere Reparaturaufträge.

Was ist eine Hausverwaltung?
TP Hausverwaltung Logo 2

Eine Hausverwaltung ist eine Firma oder eine Person, die für den Betrieb und die Verwaltung eines Gebäudes oder einer Immobilie verantwortlich ist. Dazu gehören Aufgaben wie die Überwachung der Einhaltung von Hausordnungen, die Organisation von Reparaturen und Instandhaltungsarbeiten, die Überwachung der Mietzahlungen und die Kommunikation mit Mietern und Eigentümern. Eine Hausverwaltung kann auch bei der Vermietung und Verwaltung von Immobilien und bei der Suche nach neuen Mietern oder Eigentümern unterstützen.

Was macht eine Hausverwaltung?
TP Hausverwaltung Logo

Eine Hausverwaltung ist für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) zuständig und beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter einem / einer „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.

Kaufmännische Verwaltung
Kaufmännische Verwaltung TP Hausverwaltung
  • Vereinnahmen und Verwaltung des Mietzinses (im Auftrage des/der Eigentümer)
  • Anpassung und Optimierung der Mieten 
  • Verhandeln und Gestalten von Mietverträgen und Nachträgen sowie sonstigen gebäudespezifischen Verträgen
  • Forderungsmanagement ggü. den Mietern und sonstigen Debitoren
  • regelmäßige Abrechnung in vereinbarten Intervallen gegenüber dem/den Eigentümer(n)
  • Erstellung der jährlichen Betriebs- und Nebenkostenabrechnungen
  • Bezahlung anfallender Kosten
  • Beauftragung und Bezahlung von Versorgungsleistungen (Abfall, Strom, Wasser und anderes mehr)
  • Prüfung monetärer Vorgänge auf Richtigkeit und Effizienz (Miethöhe, Versicherungskosten usw.)
  • Umfang der Führung von Büchern wie Objekt- und Mieterakten
  • Budget und Wirtschaftsplanung
  • Erstellung von Objektreportings und sonstigen Auswertungen für den Eigentümer
  • andere kaufmännische Aufgaben (unter anderem die Prüfung und die Optimierung von Energielieferverträgen)
  • bei Gewerbeimmobilienverwaltungen zunehmend die Nachbewertung von Gewerbeimmobilien im Rahmen von Verkehrswertermittlungen
Technische Verwaltung
technische Verwaltung TP Hausverwaltung
  • Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)

  • Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)

  • Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)

  • Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)

  • Wohnungsabnahmen und Neuvermietung

  • andere technische Aufgaben

Profitieren Sie von unserer Sachkunde:

Immobilienfachwirt
(IHK)

Der geprüfte Immobilienfachwirt IHK ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird. 

Wohnimmobilienverwalter & Makler
(34c GewO)

Wohnimmobilienverwalter ist, wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5, und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnraum im Sinne von § 549 BGB verwaltet § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO.

Immobiliardarlehensvermittler (34i GewO)

Ein Immobiliardarlehensvermittler vermittelt Darlehen von Bausparkassen, Banken oder anderen Kreditgebern an Privatpersonen oder Unternehmen. Vermittler von Immobiliardarlehensverträgen müssen seit dem 21.03.2016 über eine Erlaubnis nach § 34 i der Gewerbeordnung (GewO) verfügen.

Rechtliche Bedingungen

Immobilienverwalter und Makler müssen eine Berufserlaubnis beantragen und einen Sachkundenachweis erbringen. Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler ist am 1.8.2018 in Kraft getreten. Bereits tätige Verwalter müssen bis Anfang März eine Erlaubnis beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises gilt eine Fortbildungspflicht. Für Immobilienverwalter gelten erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen. Für Immobilienmakler gilt nun zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist. Wir erfüllen beide Voraussetzungen und sind mit allen Erforderlichkeiten vertraut. 

Für Immobilienverwalter gelten erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen. Für Immobilienmakler gilt nun zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist

Qualifizierter Sachkundenachweis

IHK-Weiterbildungslehrgang

Ausbilderschein (AdA)

Gesetzliche Weiterbildungspflicht

alle unsere Mitarbeiter bilden sich fortlaufend gemäß den gesetzlichen Richtlinien im Immobilienverband (IVD) Mitte-Ost e.V. weiter und sind somit immer auf dem aktuellen Stand in der Immobilienwirtschaft. 

Haben Sie noch Fragen?

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um Ihre Anliegen zur Seite und freuen uns auf Ihren Kontakt. 
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Was unsere Kunden über uns schreiben

Die TP Hausverwaltung betreut mich nun schon seit einiger Zeit sehr kompetent und umfangreich in Sachen Hausverwaltung. Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal für die reibungslose und einwandfreie Zusammenarbeit bedanken. Die Dienstleistungen der TP Hausverwaltung kann ich mit gutem Gewissen jedem empfehlen, der seine Immobilie zum fairen Preis in gute Hände geben will.
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