„Immobilien können weder verloren gehen oder gestohlen noch mitgerissen werden. Mit gesundem Menschenverstand gekauft, vollständig bezahlt und mit angemessener Sorgfalt verwaltet, handelt es sich um die sicherste Investition der Welt.“
Die TP Hausverwaltung für Halle (Saale) und der umliegenden Region verwaltet, betreut und vermarktet sowohl Liegenschaften, Mietshäuser, Gewerbeeinheiten, sowie Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) und sonstige Immobilien für Halle (Saale), Saalekreis, Merseburg, Leipzig und den mitteldeutschen Raum. Auch überregionale Liegenschaften und Objekte sind unser Ziel, da wir unseren Focus überwiegend auf Wachstum, Expansion und Nachhaltigkeit gesetzt haben um für Sie optimal agieren zu können.
Wir sind ein sachkundiges und qualifiziertes Team von gebürtigen Hallensern mit Sitz in 06198 Lieskau bei Halle (Saale). Hier finden Sie einen Überblick zu unseren Referenzen. Eigentümer und Kapitalanleger finden mit uns einen zuverlässigen, modernen, sowie innovativen Partner für die umfassende Hausverwaltung, als auch im Bereich Immobilienmakler und Immobilien relevanten Dienstleistungen. Kontaktfreundliche Telefonzeiten, schnelle Kommunikation per E-Mail und unser direkter Kontakt zu Mieter und Eigentümer sind nur einige Punkte die uns besonders machen.
Wenn Sie uns näher kennen lernen möchten, nehmen Sie unverbindlichen Kontakt zu uns auf und fordern Sie hier ein kostenloses Angebot an.
Wir verwalten und betreuen Ihre Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) optimal und übernehmen alle so eine ganzheitliche Versorgung Ihres Gemeinschaftseigentums.
Wir übernehmen die vollständige Verwaltung Ihres Sondereigentums (Mietverwaltung). Egal ob Wohnung, Liegenschaft oder Gewerbeeinheit.
Wir erstellen alle relevanten Neben- und Betriebskosten. Die Verbrauchswerte und werden digital erfasst und sorgen so für eine genaue Abrechnung für Sie oder Ihren Mieter.
Wir erstellen speziell auf Ihre Immobilie zugeschnittene Verkehrswertermittlung (Marktwertermittlung) und sorgen somit für eine fachgerechte Einschätzung.
Wir sorgen als sachkundige und zugelassene Makler nach § 34c GewO für einen optimalen Verkauf Ihrer Immobilie. Geben Sie Ihre Immobilien in eine erfahrene Vermarktung.
Wir bieten alle Handwerklichen Gebäude Dienstleistungen aus einer Hand an und übernehmen zusätzlich kleinere Reparaturaufträge.
Eine Hausverwaltung ist für Mietshäuser oder -Wohnungen (auch Mietverwaltung oder Wohnungsverwaltung genannt) zuständig und beschäftigt sich im Bereich der Immobilienwirtschaft mit der Verwaltung von vermieteten Wohnhäusern (meist Mehrparteienhäuser), Wohnanlagen, Eigentumswohnungen und Gewerbeobjekten. Unter einem / einer „Hausverwalter(in)“ versteht man eine selbständige Person, welche eigene oder fremde Häuser und Wohnungen verwaltet.
Betrieb und Kontrolle von Einrichtungen (z. B. Klingelanlage, Heizung, Aufzug)
Kontrolle/Überwachung von Dienstleistern (z. B. Reinigung, Gartenpflege)
Durchführen/Kontrolle von Instandhaltungsmaßnahmen (Wartung, Inspektion, Instandsetzung)
Durchführen von Modernisierungen, meist nach Rücksprache mit dem/den Eigentümer(n)
Wohnungsabnahmen und Neuvermietung
andere technische Aufgaben
Der geprüfte Immobilienfachwirt IHK ist ein öffentlich-rechtlich anerkannter Abschluss auf Meisterebene, der nach einer erfolgreich absolvierten branchenbezogenen kaufmännischen Aufstiegsfortbildung gemäß Berufsbildungsgesetz vergeben wird.
Wohnimmobilienverwalter ist, wer gewerbsmäßig das gemeinschaftliche Eigentum von Wohnungseigentümern im Sinne des § 1 Abs. 2, 3, 5, und 6 des Wohnungseigentumsgesetzes (WEG) oder für Dritte Mietverhältnisse über Wohnraum im Sinne von § 549 BGB verwaltet § 34c Abs. 1 Nr. 4 GewO.
Ein Immobiliardarlehensvermittler vermittelt Darlehen von Bausparkassen, Banken oder anderen Kreditgebern an Privatpersonen oder Unternehmen. Vermittler von Immobiliardarlehensverträgen müssen seit dem 21.03.2016 über eine Erlaubnis nach § 34 i der Gewerbeordnung (GewO) verfügen.
Immobilienverwalter und Makler müssen eine Berufserlaubnis beantragen und einen Sachkundenachweis erbringen. Das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienverwalter und Makler ist am 1.8.2018 in Kraft getreten. Bereits tätige Verwalter müssen bis Anfang März eine Erlaubnis beantragen. Statt des ursprünglich geplanten Sachkundenachweises gilt eine Fortbildungspflicht. Für Immobilienverwalter gelten erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen. Für Immobilienmakler gilt nun zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist. Wir erfüllen beide Voraussetzungen und sind mit allen Erforderlichkeiten vertraut.
Für Immobilienverwalter gelten erstmals eine Zulassungspflicht und weitere Voraussetzungen. Für Immobilienmakler gilt nun zusätzlich zur bereits bestehenden Zulassungspflicht eine Fortbildungspflicht. Das ergibt sich aus dem „Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für gewerbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter“, das am 1.8.2018 in Kraft getreten ist
Qualifizierter Sachkundenachweis
IHK-Weiterbildungslehrgang
Ausbilderschein (AdA)
Gesetzliche Weiterbildungspflicht
alle unsere Mitarbeiter bilden sich fortlaufend gemäß den gesetzlichen Richtlinien im Immobilienverband (IVD) Mitte-Ost e.V. weiter und sind somit immer auf dem aktuellen Stand in der Immobilienwirtschaft.