Abrechnung Neben- und Betriebskosten

Betriebskosten

Während Betriebskosten eine rechtliche Relevanz haben und im Gesetz verankert sind, gilt dies bei Nebenkosten nicht. Nebenkosten werden im privaten Mietrecht oft nicht abgerechnet, weil die meisten Kosten schon bei den Betriebskosten abgegolten werden. Doch zu den wesentlichen Unterscheidungen kommen wir später.

Weiterhin muss die Abrechnung der Betriebskosten im Mietvertrag verankert sein, damit Sie diese als Vermieter überhaupt auf den Mieter umlegen dürfen. Folgende Kosten sind als Betriebskosten in den Nebenkosten umlegbar:

  • Grundsteuer und sonstige öffentliche Lasten
  • Wasserversorgung
  • Entwässerung
  • Zentrale Heizkosten
  • Betriebskosten für Warmwasseranlagen
  • Kosten für verbundene Heizungs- und Warmwasserversorgungsanlagen
  • Personen- und Lastenaufzüge
  • Müllbeseitigung und Straßenreinigung
  • Gebäudereinigung und Ungezieferbekämpfung
  • Gartenpflege
  • Beleuchtung gemeinsam genutzter Flächen
  • Schornsteinfeger
  • Sach- und Haftpflichtversicherungen
  • Hausmeister-Service
  • Gemeinsame Breitband- oder Antennenanlagen
  • Kosten für den Betrieb für die Wäschepflege
  • Sonstige Betriebskosten (z.B. Winterdienst)

Nebenkosten

Nebenkosten sind alle Kosten, die für die Bereitstellung des Mietobjekts anfallen. Hier sind ebenfalls Kosten relevant, die einmalig angefallen sind. Beispielsweise wenn der Mieter den Vermieter mit der Anmeldung von Sperrmüll beauftragt. Dann wird dieser Betrag später in der Nebenkostenabrechnung für den Mieter auftauchen.

Weiterhin können Sie bei einer gewerblichen Vermietung auch Nebenkosten abrechnen, die über die Betriebskosten hinausgehen. Hierunter fallen beispielsweise Verwaltungskosten und Reinigungskosten der Räume.

Betriebskosten und Nebenkosten, hier ist der Unterschied!

Es kann also festgestellt werden, dass bei der privaten Vermietung zwar eine Nebenkostenabrechnung erstellt wird, diese jedoch meist nur die gesetzlichen Betriebskosten enthält. Betriebskosten und Nebenkosten, der Unterschied liegt in der rechtlichen Relevanz der zwei Begriffe. Alle Betriebskosten, die umgelegt werden dürfen, werden in der Betriebskostenverordnung geregelt. Weitere Nebenkosten werden eher auf einer Basis nach Absprache zwischen Mieter und Vermieter verrechnet.

Sprechen Sie uns gern an, in wie weit Sie hierzu Bedarf haben. Wir helfen Ihnen gern weiter.

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